Im seinem Fachartikel beleuchtet Konrad Landgraf, Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern, folgenden Sachverhalt: Die Novellierung der Spielverordnung (SpielV) erfolgte im Jahr 2014 durch die sechste und siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung. Viele der dort getroffenen Regelungen traten mit mehreren Jahren Verzögerung in Kraft. So konnten bereits zugelassene Geldspielgeräte bis 2018 weiterbetrieben und in der Gastronomie bis 2019 drei Geldspielgeräte aufgestellt werden. Dieser Umstand erschwerte die Evaluation der SpielV enorm. Nachdem voraussichtlich im Jahr 2025 der Bericht zur Evaluation der SpielV vorgelegt werden wird, wird es in absehbarer Zeit zur achten Novellierung der SpielV kommen. Hierfür möchte der vorliegende Artikel Anregungen zur Verbesserung des Spielerschutzes geben.
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